Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Automics GmbH («MySauce») — Verkauf und Lieferung von Saucen und Food-Service-Produkten an Geschäftskunden
Stand: 17.06.2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Vorrang
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Angebote, Bestellungen, Verträge und Lieferungen zwischen der Automics GmbH, Chriesmattweg 1, 8600 Dübendorf, CHE-147.421.384 («Anbieterin» oder «MySauce») und ihren Kundinnen und Kunden («Kundin») über Saucen, Dressings, Marinaden, Mayonnaisen, Würzsaucen und verwandte Food-Service-Produkte («Produkte»).
1.2 Die Anbieterin schliesst Verträge ausschliesslich mit Unternehmen, gewerblichen Abnehmern und Personen, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (Gastronomie-, Catering- und Handelsbetriebe). Die AGB richten sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
1.3 Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert. Abweichungen gelten nur, wenn die Anbieterin sie in Textform bestätigt.
1.4 Für die Leistungsstufen Semi-Custom, Custom und Private Label / Eigenmarke gelten zusätzlich die jeweils gesondert abzuschliessenden Vereinbarungen (insbesondere die Rezeptur-Entwicklungs- und Geheimhaltungsvereinbarung sowie die Eigenmarken-Bedingungen). Bei Widerspruch gehen diese gesonderten Vereinbarungen diesen AGB vor.
1.5 Begriffe: «Basis-Saucen» = laufend produzierte Standardrezepturen der Anbieterin; «Musterpaket» = Kit mit Probeprodukten zur Verkostung; «SKU» = einzelne Produktsorte/Artikel; «Textform» = Schriftstück oder E-Mail.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der Anbieterin (auch Sortiments-, Preis- und Produktangaben auf der Website mysauce.ch) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrieb erfolgt manuell (Anfrage → Musterpaket → Bestellung per E-Mail/Offerte/Rechnung); ein Online-Bestell- oder Zahlungsprozess besteht nicht. Eine Bestellung der Kundin gilt als verbindliches Angebot.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung der Anbieterin in Textform oder mit Ausführung der Lieferung zustande. Massgeblich sind Inhalt und Umfang der Auftragsbestätigung.
2.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsstufen
3.1 Die Anbieterin liefert Produkte in drei Stufen sowie als Eigenmarke:
Standard-Katalog (Basis-Saucen): Bestellung bestehender Rezepturen wie angeboten.
Semi-Custom: Anpassung einer bestehenden Rezeptur an die Wünsche der Kundin (z. B. Schärfe, Säure, Konsistenz).
Custom (vollständig): Produktion nach einer von der Kundin eingebrachten oder gemeinsam entwickelten Rezeptur.
Private Label / Eigenmarke: Lieferung mit kundeneigenem Etikett (z. B. 50-g-Becher).
3.2 Die Stufen Semi-Custom, Custom und Private Label setzen den Abschluss der jeweils gesonderten Vereinbarung gemäss § 1.4 voraus.
3.3 Produktabbildungen, Nährwert- und Sensorikangaben sind Richtwerte. Verbindliche Nährwerte und Spezifikationen ergeben sich aus der produktbezogenen Labordeklaration. Geringfügige, branchenübliche Abweichungen in Farbe, Konsistenz und Geschmack (Naturprodukt, chargenbedingt) gelten nicht als Mangel.
§ 4 Musterpakete
4.1 Musterpakete dienen ausschliesslich der Verkostung und Eignungsprüfung durch die Kundin. Sie sind nicht zum Weiterverkauf und nicht zum gewerblichen Inverkehrbringen bestimmt.
4.2 Musterpakete werden an qualifizierte Interessentinnen kostenlos abgegeben; die Anbieterin behält sich vor, Abgabe, Anzahl und Qualifikationskriterien festzulegen und Muster später zu verrechnen.
4.3 Für kostenlos abgegebene Muster wird, soweit gesetzlich zulässig, keine über die Beschaffenheit als Verkostungsmuster hinausgehende Gewährleistung übernommen; die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit (§ 9) bleibt unberührt.
§ 5 Mindestbestellmenge
5.1 Als Richtwert beträgt die Mindestbestellmenge 60 kg pro Sorte (SKU) und Bestellung. Die für eine Bestellung verbindliche Menge wird individuell vereinbart und ergibt sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
§ 6 Preise und Zahlung
6.1 Es gelten die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich Verpackung, Fracht und allfälliger Abgaben, soweit nicht anders vereinbart. Die Anbieterin ist derzeit nicht im schweizerischen Mehrwertsteuerregister eingetragen; es wird keine MWST ausgewiesen oder erhoben. Wird die Anbieterin mehrwertsteuerpflichtig, wird die gesetzliche MWST zum jeweiligen Satz zusätzlich zu den Nettopreisen ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
6.2 Bei Custom-Produktionen und Eigenmarken kann die Anbieterin eine Anzahlung/Vorauszahlung (in der Regel 50 %) sowie die Übernahme von Entwicklungs- oder Erstchargenkosten verlangen.
6.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf gerät die Kundin ohne weitere Mahnung in Verzug; es gilt ein Verzugszins von 5 % p. a. (Art. 104 OR). Die Anbieterin kann weitere Lieferungen von der Begleichung offener Rechnungen oder von Vorauszahlung abhängig machen.
6.4 Die Kundin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihr nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang
7.1 Die Lieferung in der Schweiz erfolgt über die Anbieterin als Importeurin und Distributorin (Importer of Record); die Kundin hat mit Einfuhr und Verzollung nichts zu tun.
7.2 Lieferfristen und -termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich in Textform ein fixer Termin vereinbart wurde. Bedingt durch das Sammel-/Palettenmodell ist mit einer Vorlaufzeit zu rechnen (Richtwert rund zwei Wochen, je nach Auftragslage länger). Angemessene Teil- und Vorlieferungen sind zulässig.
7.3 Ein Lieferverzug berechtigt die Kundin erst nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist in Textform zu den gesetzlichen Rechten; Schadenersatz nur nach Massgabe von § 11.
7.4 Die Gefahr geht mit Übergabe an die Kundin bzw. — bei Versand — mit Übergabe an die Transportperson über. Nimmt die Kundin die Ware nicht fristgerecht ab, geht die Gefahr mit Bereitstellung über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Anbieterin. Die Kundin unterstützt die Anbieterin auf deren Verlangen bei der Eintragung eines Eigentumsvorbehalts (Art. 715 ZGB).
§ 9 Lebensmittelrechtliche Konformität; Pflichten der Kundin
9.1 Die Anbieterin liefert Produkte, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs dem anwendbaren schweizerischen Lebensmittelrecht (insb. LMG, LGV, LIV) entsprechen, mit deklarierten Allergenen und chargenbezogener Rückverfolgbarkeit. Spezifikationen, Allergeninformationen, Analyse-/Konformitätsnachweise und Chargennummern stellt die Anbieterin auf Anfrage bzw. mit der Lieferung bereit.
9.2 Die Kundin ist verantwortlich für die sachgerechte Lagerung (inkl. allfälliger Kühlung), die Einhaltung der Mindesthaltbarkeit/Verbrauchsdaten, ihre eigene Selbstkontrolle/HACCP, den bestimmungsgemässen Einsatz der Produkte sowie für ihre eigene Speisekarten-, Allergen- und Kennzeichnungsdeklaration gegenüber ihren Gästen und Abnehmern. Eine Veränderung der Produkte erfolgt auf eigene Verantwortung der Kundin.
9.3 Bei behördlichen Beanstandungen oder Rückrufen arbeiten die Parteien zusammen und informieren sich unverzüglich; die Kundin hält Chargennummern und Rückverfolgbarkeit auf ihrer Stufe vor.
§ 10 Mängelrüge und Gewährleistung
10.1 Die Kundin hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offene Mängel sofort, spätestens innert 5 Werktagen, verdeckte Mängel sofort nach Entdeckung, in Textform zu rügen (Art. 201 OR). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
10.2 Bei verderblicher Ware sind beanstandete Produkte unter Angabe der Chargennummer aufzubewahren und ein Rückstellmuster bereitzuhalten, bis die Beanstandung geprüft ist.
10.3 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet die Anbieterin nach ihrer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift/Minderung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen der Kundin die gesetzlichen Rechte nach Massgabe von § 11 zu.
10.4 Aus hygienischen Gründen ist die Rücknahme geöffneter, an- oder verarbeiteter Lebensmittelprodukte ausgeschlossen, soweit kein berechtigter Mangel vorliegt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
11.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), für Personenschäden (Tod, Körper, Gesundheit) sowie nach zwingendem Recht, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG). Diese Haftung wird durch die nachfolgenden Beschränkungen nicht berührt.
11.2 Im Übrigen haftet die Anbieterin nur für unmittelbare Schäden und der Höhe nach begrenzt auf den Wert der betroffenen Lieferung bzw. des betroffenen Auftrags.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Produktionsausfall sowie Rückruf- und Folgekosten eigener Produkte der Kundin.
11.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Hilfspersonen der Anbieterin (Art. 101 OR), soweit zulässig.
§ 12 Geistiges Eigentum, Rezepturen und Geheimhaltung
12.1 Sämtliche Basis- und Standardrezepturen, Vorprodukte, Formulierungen, das Produktions- und Automatisierungs-Know-how sowie alle damit verbundenen Schutz- und Geschäftsgeheimnisse der Anbieterin verbleiben deren ausschliessliches Eigentum. Mit dem Bezug von Produkten erwirbt die Kundin kein Recht an einer Rezeptur der Anbieterin.
12.2 Bringt die Kundin eine eigene Rezeptur ein, sichert sie zu, hierzu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen. Die Anbieterin behandelt eine solche Rezeptur sowie die in der Zusammenarbeit offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich und verwendet sie nicht für Dritte.
12.3 Eigentum und Exklusivität bei Semi-Custom/Custom:
Eine von der Kundin vollständig eingebrachte Rezeptur bleibt Eigentum der Kundin; die Anbieterin erhält nur das Recht, diese für die Kundin zu produzieren.
Eine von der Anbieterin auf Grundlage eines Briefings der Kundin entwickelte Custom-Rezeptur sowie eine angepasste Basisrezeptur (Semi-Custom) verbleiben im Eigentum der Anbieterin. Die Kundin erhält für die Dauer der Belieferung Exklusivität an der für sie entwickelten Rezeptur («in keiner anderen Küche») im vereinbarten Umfang. Eine vollständige Übertragung des Eigentums (Ablösung) ist gegen gesondertes Entgelt möglich.
Einzelheiten regelt die gesonderte Rezeptur-Entwicklungs- und Geheimhaltungsvereinbarung (§ 1.4).
12.4 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Vorbehalten bleiben allgemein bekanntes Wissen, eigenständig entwickeltes Wissen sowie die allgemeine Erfahrung und Fertigkeit der Anbieterin.
12.5 Stellt die Kundin Etiketten, Marken, Logos oder sonstige Gestaltungen bereit (Private Label), sichert sie zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter aus der Verwendung dieser Inhalte frei.
§ 13 Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Störungen der Lieferkette, Einfuhr-/Exportbeschränkungen, Transportausfälle, Rohstoffknappheit, behördliche Massnahmen, Energie- oder Betriebsausfälle, Pandemien — befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, können beide Parteien vom betroffenen Auftrag in Textform zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 14 Datenschutz
14.1 Die Anbieterin bearbeitet Personendaten (insb. geschäftliche Kontaktdaten) nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) zur Anbahnung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter mysauce.ch/datenschutz.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
15.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.3 Die Abtretung von Rechten und Pflichten der Kundin aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der Anbieterin in Textform.
15.4 Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin.
15.5 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht).
15.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zürich, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
*Automics GmbH · Chriesmattweg 1, 8600 Dübendorf · CHE-147.421.384 · office@automics.ch · mysauce.ch*